Energieausweise
Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden sowie für die Vermietung und den Verkauf muss gemäß Gebäudeenergiegesetz GEG EnEV § 79 ein Energieausweis ausgestellt werden. Grundsätzlich behalten Energieausweise ihre Gültigkeit 10 Jahre.
Der „einfachere“ Energieverbrauchsausweis darf nur unter folgenden Voraussetzungen ausgestellt werden:
- Baujahr des Gebäudes nach 1977
- Mehr als 5 Wohneinheiten: auch vor Baujahr 1977.
Für den erheblich aufwendigeren Energiebedarfsausweis müssen wir eine energetische Bestandsaufnahme für das Gebäude durchführen.
Energie-Bedarfsausweis für einen Altbau von 1910.
Beide Arten von Energieausweisen können wir für Wohngebäude wie auch Nichtwohngebäude ausstellen. Sprechen Sie uns gerne an!