Energieausweise

Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden sowie für die Vermietung und den Verkauf muss gemäß Gebäudeenergiegesetz GEG EnEV § 79 ein Energieausweis ausgestellt werden. Grundsätzlich behalten Energieausweise ihre Gültigkeit 10 Jahre.

Der „einfachere“ Energieverbrauchsausweis darf nur unter folgenden Voraussetzungen ausgestellt werden:

  • Baujahr des Gebäudes nach 1977
  • Mehr als 5 Wohneinheiten: auch vor Baujahr 1977.

Für den erheblich aufwendigeren Energiebedarfsausweis müssen wir eine energetische Bestandsaufnahme für das Gebäude durchführen.

Energieausweis
Energie-Bedarfsausweis für einen Altbau von 1910.

Beide Arten von Energieausweisen können wir für Wohngebäude wie auch Nichtwohngebäude ausstellen. Sprechen Sie uns gerne an!

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